1. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Erst nach der sogenannten Probatorik, in der ich eine umfangreiche Diagnostik durchführe und Sie mich kennenlernen können, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt, sofern Sie dies wünschen und ich Ihnen ein passendes Therapieangebot machen kann.
2. Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein.
Vor unserem Erstgespräch sollten sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsvertrag einsehen oder bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Auch hier wird ein Antrag erst nach der Probatorikphase gestellt.
3. Kostenübernahme durch die Beihilfe
Alle Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten.
Eine Antragsstellen erfolgt ebenfalls erst nach der Probatorik.